PKV-Wechsel zurück in die GKV: Wege und Regeln
Ein PKV-Wechsel zurück in die GKV ist gesetzlich klar geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gesetzgeber verlangt dafür in der Regel das erneute Eintreten der gesetzlichen Versicherungspflicht, beispielsweise durch ein sinkendes Einkommen oder die Aufgabe einer Selbstständigkeit. Wer diesen Schritt plant, sollte jedoch die bestehenden Fristen und vor allem die strenge Altersgrenze von 55 Jahren genau kennen.
Voraussetzungen für Angestellte
Für angestellte Privatversicherte führt der reguläre Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse über das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Liegt das regelmäßige Bruttojahreseinkommen unter diesem gesetzlichen Schwellenwert, tritt automatisch wieder die Versicherungspflicht in der GKV ein. Dies lässt sich in der Praxis auf verschiedenen Wegen herbeiführen: Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen von Teilzeit oder Brückenteilzeit verringert das Bruttogehalt verlässlich. Auch die Vereinbarung eines Sabbaticals, unbezahlter Urlaub oder die Einzahlung von Gehaltsbestandteilen in eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung können das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt wirksam unter die maßgebliche Grenze drücken. Wichtig ist hierbei, dass die Gehaltsreduktion nicht nur für wenige Wochen künstlich herbeigeführt wird, sondern auf einer dauerhaften oder vertraglich klar geregelten Grundlage beruht. Sobald die Versicherungspflicht greift, informiert der Arbeitgeber die Krankenkasse und meldet Sie dort verbindlich an.
Möglichkeiten für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständig Erwerbstätige und Freiberufler unterliegen von Natur aus nicht der Versicherungspflicht und können daher nicht einfach auf Antrag in eine gesetzliche Kasse zurückkehren. Um den Wechsel zu vollziehen, müssen Selbstständige ihren beruflichen Status grundlegend verändern. Der sicherste Weg besteht in der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Festanstellung als Hauptberuf. Das Einkommen aus diesem Angestelltenverhältnis muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen und darf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen. Zudem muss die bisherige Selbstständigkeit entweder vollständig abgemeldet oder nachweisbar zu einem reinen Nebengewerbe herabgestuft werden. Maßgeblich für die Beurteilung der Krankenkasse ist dabei sowohl der zeitliche Aufwand von unter zwanzig Wochenstunden als auch die Tatsache, dass die Einkünfte aus der Selbstständigkeit geringer ausfallen als das Gehalt aus der Festanstellung. Wer diesen Rollentausch sauber vollzieht, wird über den neuen Arbeitgeber ganz regulär in der GKV pflichtversichert.
Die strikte Altersgrenze von 55 Jahren
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs bleibt Personen ab 55 Jahren der Weg in die GKV selbst dann meist verwehrt, wenn sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt werden. Damit soll verhindert werden, dass Gutverdiener in jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und im Alter bei steigenden Beiträgen zu Lasten der Solidargemeinschaft zurückkehren. Eine Ausnahme greift ab 55 Jahren nur dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht mindestens ein Tag eine gesetzliche Versicherung bestand und Sie in dieser Zeit mindestens die Hälfte der Zeit gesetzlich versichert waren. Eine weitere seltene Möglichkeit eröffnet sich über die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner, sofern das eigene Gesamteinkommen die geltende Minijob-Grenze nicht übersteigt und die hauptberufliche Erwerbstätigkeit komplett aufgegeben wird.
Alternativen zum Wechsel in die gesetzliche Kasse
Sollte eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung rechtlich nicht mehr möglich sein, stehen Betroffenen innerhalb der privaten Krankenversicherung mehrere wirksame Instrumente zur Beitragsreduzierung zur Verfügung. Ein zentrales Recht ist der interne Tarifwechsel nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Hierbei wechseln Sie innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen gleichwertigen, aber günstigeren Tarif. Der entscheidende Vorteil: Ihre erworbenen Altersrückstellungen bleiben in vollem Umfang erhalten und es darf für bestehende Leistungsbestandteile keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden. Darüber hinaus bieten die privaten Versicherer den gesetzlich garantierten Standardtarif für langjährig Versicherte sowie den Basistarif an, deren Leistungen und Beitragshöhen an das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt sind. Auch die moderate Erhöhung der vertraglichen Selbstbeteiligung oder der gezielte Verzicht auf nicht zwingend benötigte Komfortleistungen kann die monatliche Prämie spürbar senken.
Fristen und Formalitäten für den Austritt
Sobald die gesetzliche Versicherungspflicht festgestellt ist, gilt es, formale Abläufe exakt einzuhalten. Nach Paragraf 205 des Versicherungsvertragsgesetzes steht Ihnen bei Eintritt der Pflichtversicherung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung zu. Sie können den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen, sofern die Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflichtversicherung beim Versicherer eingeht. Verpassen Sie diese Dreimonatsfrist, endet der private Vertrag erst zum Ende des Monats, in dem der Nachweis der Pflichtversicherung erbracht wird. Zur wirksamen Kündigung müssen Sie der privaten Versicherung die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Es empfiehlt sich außerdem, die private Pflegepflichtversicherung fristgerecht zu beenden und zu prüfen, ob bestimmte PKV-Bausteine wie das Krankentagegeld oder Zahnersatzleistungen als private Zusatzversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden sollen.
Häufige Fragen
Kann man mit über 55 Jahren noch in die GKV wechseln? Grundsätzlich ist dies durch strenge gesetzliche Regelungen ausgeschlossen, es sei denn, man erfüllt sehr enge Vorversicherungszeiten in der GKV oder hat Anspruch auf eine Familienversicherung über den Ehepartner bei sehr geringem Einkommen. Was passiert mit den Altersrückstellungen bei der Rückkehr in die GKV? Die in der privaten Krankenversicherung angesparten Altersrückstellungen verbleiben in der Regel beim bisherigen Versicherer und verfallen für den Versicherten, sofern sie nicht über eine Anwartschaftsversicherung für eine spätere Rückkehr gesichert werden. Wie lange hat man Zeit, die PKV nach Eintritt der Pflichtversicherung zu kündigen? Sie haben drei Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht Zeit, den Vertrag rückwirkend zu kündigen; verstreicht diese Frist, endet der PKV-Schutz erst zum Ende des Monats der Nachweiserbringung.
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