PKV steuerlich absetzen: So sparen Sie clever Steuern
Sie können Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen spürbar senken. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen steuerlich voll absetzbaren Kosten für die sogenannte Basisabsicherung und zusätzlichen Komfortleistungen. Mit den richtigen Kniffen wie Beitragsorauszahlungen lässt sich das Sparpotenzial zusätzlich maximieren.
Basisabsicherung: Was das Finanzamt in voller Höhe anerkennt
Seit dem Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes erkennt der Fiskus die Beiträge für eine medizinische Grundversorgung steuerlich unbegrenzt als Sonderausgaben an. Zur Basisabsicherung zählt das Leistungsniveau, das dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht. Ihr privater Krankenversicherer berechnet jedes Jahr den genauen Anteil Ihres Beitrags, der auf diesen Grundschutz entfällt, und übermittelt diese Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt. Zudem erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen. In der Regel liegt der abzugsfähige Basisanteil bei etwa 80 bis 90 Prozent Ihres monatlichen Gesamtbeitrags. Auch der volle Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird stets zu 100 Prozent als Basisabsicherung eingestuft und mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Deckelung.
Wahlleistungen und Komfortbausteine: Wo Grenzen gesetzt sind
Zusatzbausteine wie das Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen oder ein besonders hohes Zahnersatzniveau gelten steuerrechtlich als Komfortleistungen. Diese Beitragsanteile können Sie zwar ebenfalls in der Steuererklärung angeben, sie fallen jedoch unter den allgemeinen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen. Für Angestellte und Beamte liegt diese Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Da die Grundbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Höchstbetrag meist schon vollständig ausschöpfen, wirken sich die Komfortanteile in der Praxis oft steuerlich nicht mehr aus. Dennoch lohnt sich der genaue Blick auf die Abrechnung, um den Basisanteil sauber von den Wahlleistungen zu trennen und keine Abzugsmöglichkeiten zu verschenken.
Beitragsvorauszahlung: Gestaltungsspielraum für mehrere Jahre
Ein besonders wirksamer Hebel zur Steueroptimierung ist die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen. Nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes dürfen Sie Beiträge für die Basisabsicherung für bis zu drei zukünftige Kalenderjahre im Voraus an Ihre Versicherung zahlen. Im Zahlungsjahr mindern diese gebündelten Beiträge Ihr zu versteuerndes Einkommen massiv, was insbesondere bei einer temporär hohen Steuerprogression sehr vorteilhaft sein kann. In den Folgejahren, in denen Sie keine PKV-Beiträge zahlen müssen, wird der reguläre Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wieder frei. Dadurch können Sie in diesen Folgejahren andere Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung voll steuerlich anrechnen lassen.
Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt: Was ist steuerlich besser?
Viele PKV-Tarife belohnen Leistungsfreiheit mit einer Beitragsrückerstattung. Erhalten Sie Geld von Ihrer Versicherung zurück, müssen Sie diesen Betrag allerdings auch dem Finanzamt melden, da er die abzugsfähigen Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses verringert. Ihre Steuerlast steigt dadurch leicht an. Alternativ verlangen viele Tarife eine vertragliche Selbstbeteiligung, wenn Behandlungen anfallen. Selbst getragene Krankheitskosten mindern die Sonderausgaben nicht, können aber unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings greift hier die zumutbare Eigenbelastung, die vom Einkommen und Familienstand abhängt. Es empfiehlt sich, vor dem Einreichen kleinerer Rechnungen durchzurechnen, ob die Steuerersparnis und die Beitragsrückerstattung zusammen höher ausfallen als die Erstattung der Rechnungen.
Besonderheiten für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Die steuerliche Handhabung unterscheidet sich je nach Ihrem beruflichen Status. Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten übernimmt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. In der Steuererklärung wird dieser steuerfreie Zuschuss automatisch vom abzugsfähigen Basisbeitrag abgezogen, sodass nur Ihr tatsächlich selbst getragener Eigenanteil steuermindernd wirkt. Selbstständige und Freiberufler tragen die Beiträge komplett selbst und spüren den dämpfenden Steuereffekt des Sonderausgabenabzugs unmittelbar bei ihren Steuervorauszahlungen. Beamte wiederum profitieren von der staatlichen Beihilfe, die bereits einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt. Ihre privaten Restkostenversicherungsbeiträge sind verhältnismäßig niedrig, lassen sich jedoch nach denselben Grundsätzen anteilig für die Basisabsicherung vollständig geltend machen.
Häufige Fragen
Wo trage ich meine PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein? Die Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand unter die Zeilen für die private Krankenversicherung. Muss ich die Beitragsbescheinigung der Versicherung postalisch beim Finanzamt einreichen? Nein, die privaten Krankenversicherer übermitteln die relevanten Beitragsdaten mit Ihrer Einwilligung direkt elektronisch an die Finanzverwaltung, sodass das Finanzamt die Werte automatisch übernimmt. Kann ich auch die Beiträge für mitversicherte Kinder absetzen? Ja, wenn Sie den Unterhalt für Ihre Kinder tragen und Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, können Sie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes als eigene Sonderausgaben geltend machen.
Jetzt Ihre optimale PKV entdecken
Haben Sie Fragen zu Tarifen, Beiträgen oder Leistungen? Stellen Sie Ihre persönliche PKV-Anfrage.
PKV-Anfrage stellenPersönliche Anfrage · Kein Vertragsabschluss