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25. Oktober 2026

PKV in der Elternzeit: Beiträge, Zuschuss und Spartipps

Während der Elternzeit müssen privat versicherte Angestellte ihren monatlichen PKV-Beitrag meist komplett aus eigener Tasche zahlen, da der reguläre Arbeitgeberzuschuss mit dem Ruhen des Gehalts entfällt. Wer jedoch in Elternteilzeit arbeitet, Elterngeld bezieht oder verbeamtet ist, profitiert von wichtigen Sonderregelungen und Zuschüssen. Mit den richtigen Schritten lassen sich die Fixkosten in dieser Lebensphase für junge Familien spürbar reduzieren.

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Die Beitragssituation für Angestellte in voller Elternzeit

Wenn Sie als angestellte Mutter oder angestellter Vater in die vollständige Elternzeit gehen und das Arbeitsverhältnis ruht, zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr aus. Damit entfällt zeitgleich der gesetzliche Beitragszuschuss nach Paragraf 257 SGB V. Für privat Versicherte bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Umstellung, denn die PKV-Beiträge laufen in voller Höhe weiter. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der beitragsfrei versicherte Mitglieder während des Elterngeldbezugs geschützt sind, kennt die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Elternzeit. Ein kleiner Ausgleich existiert beim Elterngeld: Privat Krankenversicherte erhalten einen leichten pauschalen Aufschlag bei der Berechnung ihres Elterngeldes im Vergleich zu gesetzlich Pflichtversicherten, um die private Vorsorge abzufedern. Dennoch müssen junge Eltern die vollen Monatsprämien für ihren Versicherungsschutz aus dem Elterngeld und ihren Ersparnissen aufbringen. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen freiwillige Arbeitgeberzuschüsse auch während der Elternzeit vor. Es lohnt sich daher immer, vor Beginn der Elternzeit die Personalabteilung nach entsprechenden Sonderregelungen zu fragen.

Elternteilzeit: Der Hebel für den Arbeitgeberzuschuss

Eine der wirksamsten Möglichkeiten, die PKV-Kosten in der Familienphase zu senken, ist die Arbeit in Elternteilzeit. Sobald Sie während der Elternzeit eine Beschäftigung mit reduzierter Wochenarbeitszeit ausüben und wieder ein reguläres Gehalt beziehen, lebt der Anspruch auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung anteilig wieder auf. Der Arbeitgeber übernimmt dann wieder bis zu 50 Prozent des tatsächlichen Beitrags, begrenzt auf den jeweiligen gesetzlichen Höchstzuschuss. Hierbei gilt es allerdings, die Versicherungspflichtgrenze genau im Blick zu behalten. Sinkt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt durch die Stundenreduzierung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt grundsätzlich die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Wollen Sie in der PKV bleiben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht einen Antrag auf Befreiung bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese Befreiung gilt dauerhaft für diese konkrete Elternzeit und sichert Ihnen den Verbleib in Ihrem gewohnten PKV-Tarif inklusive Arbeitgeberbeteiligung.

Besonderheiten für Beamte und Selbstständige

Für Beamtinnen und Beamte gestaltet sich die Elternzeit oft deutlich entspannter als für Angestellte. Die Beihilfe übernimmt während der Elternzeit weiterhin den tariflichen Anteil an den Krankheitskosten. In vielen Bundesländern sowie beim Bund wird der Beihilfebemessungssatz für den beurlaubten Elternteil in dieser Zeit sogar auf 70 Prozent angehoben, falls zuvor nur 50 Prozent galten. Zudem gewähren die meisten Dienstherren eine monatliche Beitragsentlastung oder übernehmen die Restkostenversicherung bis zu einem festen Höchstbetrag, sofern bestimmte Besoldungsgrenzen nicht überschritten werden. Selbstständige und freiberufliche Eltern müssen ihre PKV-Beiträge während der Babypause grundsätzlich in voller Höhe fortführen. Da während einer vollständigen Arbeitsunterbrechung kein Betriebsgewinn fließt, muss die Liquidität vorausschauend über Rücklagen gesichert werden. Immerhin können die Beiträge zur Basisabsicherung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch in der Elternzeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung voll als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, was die Steuerlast mindert.

Optionen zur Tarifoptimierung und Beitragssenkung

Sollte das Familienbudget während der Elternzeit knapp werden, bietet das Versicherungsvertragsgesetz faire Anpassungsmöglichkeiten. Nach Paragraf 204 VVG haben Sie jederzeit das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei Ihrer bestehenden Gesellschaft. Sie können unter Mitnahme aller bisher erworbenen Altersrückstellungen in einen Tarif mit etwas höherer Selbstbeteiligung oder in ein alternatives Tarifwerk mit identischem Kernschutz wechseln, ohne dass für gleiche Leistungen erneute Gesundheitsfragen anfallen. Eine weitere Option ist die vorübergehende Ruhendstellung von optionalen Zusatztarifen, beispielsweise für das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung. In Härtefällen steht der Standard- oder Basistarif offen, der das Beitragsniveau der gesetzlichen Kassen widerspiegelt, jedoch leistungsmäßig spürbar eingeschränkt ist. Vom voreiligen Kündigen der Krankentagegeldversicherung ist hingegen abzuraten: Besser ist es, diesen Baustein für die Dauer der Elternzeit auf eine günstige Anwartschaft umzustellen, damit nach der Rückkehr in den Vollzeitberuf keine erneute Gesundheitsprüfung droht.

Kinder nach der Geburt privat versichern

Mit der Geburt stellt sich für viele Paare die Frage, wie der Nachwuchs abgesichert werden soll. Sind beide Eltern privat versichert, führt der Weg des Neugeborenen zwingend in die PKV. Über die gesetzlich verankerte Kindernachversicherung nach Paragraf 198 VVG nimmt der Versicherer eines Elternteils das Baby ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten auf, sofern der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird und ein Elternteil dort seit mindestens drei Monaten versichert ist. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, entscheidet oft das Einkommen: Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt dieses Einkommen über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV für das Kind ausgeschlossen. Das Kind muss dann entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV mit eigenem Monatsbeitrag oder als vollwertig privat versicherte Person angemeldet werden. Für das privat versicherte Kind kann bei angestellten Elternteilen ebenfalls ein Arbeitgeberzuschuss beantragt werden, sofern der Höchstzuschuss des Elternteils noch nicht ausgeschöpft ist.

Häufige Fragen

Gibt es während der Elternzeit Krankentagegeld aus der PKV? Nein, während der reinen Elternzeit ruht der Anspruch auf Krankentagegeld in der Regel, weil in dieser Zeit kein Erwerbseinkommen erzielt wird, das gegen krankheitsbedingten Ausfall abgesichert werden müsste. Wenn Sie in Elternteilzeit arbeiten, kann der Krankentagegeldanspruch an das reduzierte Teileinkommen angepasst und fortgeführt werden. Kann ich während der Elternzeit kostenfrei über meine gesetzlich versicherte Ehefrau familienversichert werden? Das ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Sie während der gesamten Elternzeit keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben, Ihr Gesamteinkommen die gesetzliche Minijob- bzw. Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet und Sie Ihre PKV auf eine Anwartschaft umstellen. Beachten Sie jedoch, dass eine spätere Rückkehr in die PKV an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist und die GKV-Mitgliedschaft nach der Elternzeit unter Umständen bindend bleibt. Zahlt das Elterngeldamt die PKV-Beiträge? Nein, das Elterngeldamt übernimmt keine Krankenversicherungsbeiträge direkt. Privat Versicherte erhalten stattdessen eine pauschalierte Netto-Berechnungsgrundlage beim Elterngeld, wodurch der Auszahlungsbetrag im Vergleich zu gesetzlich Versicherten leicht höher ausfällt, um die eigenständige Beitragszahlung zu unterstützen.

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