← Alle Ratgeber
26. Oktober 2026

Krankenversicherung Kanzleigründung: Ratgeber Steuerberater

Mit dem Schritt in die eigene Steuerberatungskanzlei endet die bisherige Pflichtversicherung und Sie entscheiden eigenständig über Ihren Gesundheitsschutz. Ob eine private Krankenversicherung oder der freiwillige Verbleib in der gesetzlichen Kasse sinnvoller ist, hängt primär von Ihrem Einstiegsalter, dem geplanten Kanzleigewinn und Ihrer familiären Situation ab. Dieser Leitfaden beleuchtet die entscheidenden Parameter für Kanzleigründer von der Beitragsbemessung bis zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Infografik: Krankenversicherung Kanzleigründung: Ratgeber Steuerberater
Infografik zum Thema: Krankenversicherung Kanzleigründung: Ratgeber Steuerberater
Direkt zur optimalen PKV
Stellen Sie Ihre persönliche PKV-Anfrage.
PKV-Anfrage stellen

Statuswechsel zum Kanzleistart: GKV oder PKV?

Als selbstständiger Steuerberater scheiden Sie aus der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie entscheiden, ob Sie sich freiwillig in der GKV weiterversichern oder in eine private Vollversicherung wechseln möchten. Die gesetzliche Kasse bemisst Ihre Beiträge prozentual an Ihren tatsächlichen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die private Krankenversicherung hingegen kalkuliert den Beitrag unabhängig von Kanzleiumsatz oder Gewinn. Hier zählen Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand sowie der gewählte Tarifumfang. Für viele Gründer bietet die PKV von Beginn an ein stabiles, planbares Beitragsniveau, während in der GKV schwankende Gewinne zu nachträglichen Beitragsnachforderungen im Rahmen der endgültigen Einkommensteuerbescheide führen können.

Versorgungswerk und Krankenversicherungsschutz

Steuerberater sind in der Regel Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk, das die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung absichert. Wichtig zu wissen: Das Versorgungswerk übernimmt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Zuschüsse zur Krankenversicherung während der aktiven Erwerbsphase. Als selbstständiger Kanzleiinhaber tragen Sie Ihren Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe allein. Erst im Ruhestand zahlen manche Versorgungswerke zweckgebundene Zuschüsse, deren Höhe jedoch satzungsabhängig und oft begrenzt ist. Dies macht eine vorausschauende Tarifkalkulation unerlässlich, bei der Sie bereits zur Gründung Alterungsrückstellungen und Beitragsentlastungstarife in der PKV mitdenken sollten.

Krankentagegeld und Kanzleiausfall absichern

Ein häufig unterschätzter Faktor bei Kanzleineugründungen ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft bei längerer Krankheit. Fällt der Kanzleiinhaber aus, laufen fixe Kanzleikosten wie Gehälter für Fachangestellte, Softwarelizenzen und Büromiete unvermindert weiter. In der GKV erhalten freiwillig versicherte Selbstständige das gesetzliche Krankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag, und auch nur dann, wenn dies explizit mit Wahltarif vereinbart wurde. In der PKV können Sie die Höhe und den Beginn des Krankentagegelds flexibel auf Ihre Liquiditätsplanung abstimmen. Für viele Steuerberater empfiehlt sich eine gestaffelte Absicherung: Ein früheres Krankentagegeld zur Deckung der Kanzleifixkosten in Kombination mit einer Absicherung für die privaten Lebenshaltungskosten ab der sechsten bis achten Krankheitswoche.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge für Berater

Als Steuerexperte kennen Sie das Bürgerentlastungsgesetz, doch in der eigenen Praxis gelten besondere Nuancen. Beiträge zur Basisabsicherung der Krankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Komfortleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Tagegelder fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag bei Selbstständigen jedoch schnell durch die Basiskrankenversicherung und das Versorgungswerk ausgeschöpft ist. Zudem bietet die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen für bis zu drei Jahre gemäß Einkommensteuergesetz interessante Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast in gewinnstarken Gründungsjahren zu optimieren und Liquiditätsreserven gezielt einzusetzen.

Familienplanung und Kanzleiwachstum berücksichtigen

Die Wahl des Systems hat langfristige Konsequenzen für Ihre Kanzleistruktur und Familienplanung. Sind Sie privat versichert und Ihr Ehepartner ist nicht erwerbstätig oder verdient weniger als Sie, müssen künftige Kinder separat in der PKV versichert werden, was pro Kind einen eigenen Monatsbeitrag erfordert. In der GKV verbleiben Angehörige unter bestimmten Einkommensgrenzen beitragsfrei in der Familienversicherung. Planen Sie eine Sozietät oder Partnerschaft mit Kollegen, kann eine einheitliche Vorsorgestrategie sinnvoll sein, etwa bei der Ausgestaltung von Kanzleiausfallversicherungen. Wer zu Gründungsbeginn gesund und vergleichsweise jung ist, sichert sich in der PKV meist dauerhaft ein erstklassiges Leistungsniveau zu Beiträgen, die unter dem GKV-Höchstsatz liegen.

Häufige Fragen

Kann ich als Steuerberater trotz Vorerkrankungen in die PKV wechseln? Bei Vorerkrankungen prüfen private Versicherer das Risiko individuell, was zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen führen kann. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler ist der sicherste Weg, um den passenden Schutz ohne Nachteile zu ermitteln. Wie verhält sich die GKV bei schwankenden Kanzleigewinnen in der Anfangsphase? Die gesetzliche Krankenkasse setzt Ihre Beiträge zunächst anhand einer Gewinnschätzung fest und berechnet diese rückwirkend nach Vorlage des ersten Steuerbescheids neu, was bei erfolgreichem Geschäftsverlauf zu spürbaren Nachzahlungen führen kann. Kann ich später aus der PKV zurück in die gesetzliche Kasse wechseln? Eine Rückkehr in die GKV ist für Selbstständige ab dem vollendeten 55. Lebensjahr nahezu ausgeschlossen und vor diesem Alter meist nur über die Aufgabe der Selbstständigkeit und die Rückkehr in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis oberhalb der Geringfügigkeit möglich.

Jetzt Ihre optimale PKV entdecken

Haben Sie Fragen zu Tarifen, Beiträgen oder Leistungen? Stellen Sie Ihre persönliche PKV-Anfrage.

PKV-Anfrage stellen

Persönliche Anfrage · Kein Vertragsabschluss