← Alle Ratgeber
21. August 2026

PKV und Steuern 2026: So optimieren Sie Ihre Abzüge

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur individuelle Gesundheitsleistungen, sondern auch interessante steuerliche Vorteile. Als PKV-Versicherter können Sie Ihre Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und so Ihre Steuerlast merklich mindern. Wir beleuchten die aktuellen Regelungen für das Jahr 2026.

Direkt zur optimalen PKV
Kostenlos vergleichen und sparen.
Optimale PKV entdecken

Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von PKV-Beiträgen

In Deutschland werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Anteil der Beiträge, der zur Absicherung eines Basis-Gesundheitsschutzes dient, und Beiträgen für Zusatzleistungen. Während der Basisschutz (vergleichbar mit dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung) in der Regel voll abzugsfähig ist, sind Beiträge für Komfortleistungen oder Selbstbehalttarife nur eingeschränkt oder gar nicht absetzbar. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht alle gezahlten Beiträge gleichermaßen steuerlich relevant sind. Die Finanzämter prüfen genau, welcher Anteil Ihrer PKV-Beiträge als „Basisabsicherung“ qualifiziert und somit bevorzugt behandelt wird. Diesen als Basisabsicherung anerkannten Teil Ihrer Beiträge können Sie in unbegrenzter Höhe absetzen. Bei über diesen Basistarif hinausgehenden Leistungen, wie beispielsweise für Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, gelten die allgemeinen Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen. Es empfiehlt sich, die genaue Aufschlüsselung Ihrer Beiträge von Ihrer privaten Krankenversicherung zu erfragen, um die korrekten Angaben in Ihrer Steuererklärung zu machen.

Die Bedeutung des Basisschutzes für Ihre Steuererklärung

Der Schlüssel zur maximalen steuerlichen Entlastung liegt in der korrekten Deklaration des Basisschutzes Ihrer privaten Krankenversicherung. Ihre PKV ist verpflichtet, Ihnen jährlich eine Bescheinigung auszustellen, die genau aufschlüsselt, welcher Anteil Ihrer gezahlten Beiträge der Basisabsicherung entspricht und welcher auf darüber hinausgehende Leistungen entfällt. Dieser als „Basistarif-Anteil“ ausgewiesene Betrag wird vom Finanzamt als vorrangig abzugsfähige Vorsorgeaufwendung behandelt. Das bedeutet, er wird vor anderen Vorsorgeaufwendungen wie etwa Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung oder Pflegepflichtversicherung berücksichtigt und kann in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die grundlegende Absicherung Ihrer Gesundheit umfassend steuerlich gefördert wird. Der über den Basisschutz hinausgehende Teil Ihrer PKV-Beiträge, der beispielsweise Komfortleistungen oder einen höheren Selbstbehalt abdeckt, fällt unter die allgemeinen Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese Grenzen liegen bei Arbeitnehmern bei 1.900 Euro und bei Selbstständigen bei 2.800 Euro pro Jahr, sofern sie nicht durch den Basisschutz bereits ausgeschöpft sind. Die korrekte Eintragung dieser Beträge in Ihrer Steuererklärung ist entscheidend für eine optimale Steuerersparnis.

Wie Sie Ihre PKV-Beiträge in der Steuererklärung angeben

Die Angaben zu Ihren privaten Krankenversicherungsbeiträgen machen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen Ihrer Steuererklärung. Die von Ihrer privaten Krankenversicherung ausgestellte Bescheinigung liefert Ihnen alle notwendigen Daten. Speziell der Betrag, der den Basisschutz darstellt, wird in Zeile 23 des Formulars eingetragen. Beiträge für Zusatzleistungen oder Krankentagegeld können in Zeile 27 als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, sofern die bereits genannten Höchstgrenzen noch nicht durch den Basisschutzanteil oder andere Vorsorgeaufwendungen wie die Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft sind. Seit einigen Jahren übermitteln die Versicherer die relevanten Daten für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung direkt an die Finanzverwaltung. Dennoch ist es ratsam, die von Ihrer Versicherung erhaltene Bescheinigung sorgfältig zu prüfen und bei Abweichungen die Korrektur mit den tatsächlichen Werten vorzunehmen oder Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten. Die Nutzung elektronischer Steuerprogramme oder ElsterFormular vereinfacht den Prozess erheblich, da viele Felder durch die übermittelten Daten bereits vorausgefüllt sein können. Eine sorgfältige Prüfung bleibt jedoch unerlässlich.

Potenzielle Steuerersparnisse und worauf Sie achten sollten

Die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer privaten Krankenversicherung kann zu einer spürbaren Entlastung führen, besonders für Selbstständige und Gutverdiener. Da die Beiträge für den Basisschutz unbegrenzt abzugsfähig sind, profitieren Versicherte mit höheren PKV-Beiträgen oft überproportional. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Rückerstattung von Beiträgen durch die PKV, beispielsweise durch einen Beitragsrückerstattungsanspruch bei Leistungsfreiheit, im Folgejahr steuerlich als Minderung der abzugsfähigen Beiträge verrechnet wird. Planen Sie Ihre Ausgaben also vorausschauend, wenn Sie eine solche Rückerstattung erwarten. Konsultieren Sie im Zweifelsfall stets einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, um die für Ihre individuelle Situation optimale Lösung zu finden und keine Potenziale ungenutzt zu lassen. Diese Experten können Ihnen nicht nur bei der korrekten Eintragung in die Steuererklärung helfen, sondern auch auf weitere Optimierungsmöglichkeiten hinweisen, die sich aus Ihrer gesamten finanziellen Situation ergeben. Beachten Sie, dass die hier gegebenen Informationen keine Steuerberatung darstellen, sondern lediglich allgemeine Hinweise zur Rechtslage zum Datum 21.08.2026 sind.

Jetzt Ihre optimale PKV entdecken

Vergleichen Sie passende Tarife in wenigen Minuten – kostenlos, unverbindlich und transparent.

Optimale PKV entdecken

Kostenlos · Unverbindlich · In wenigen Minuten