← Alle Ratgeber
11. September 2026

PKV & Steuern 2026: Das können Sie absetzen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet flexible Leistungen, doch auch steuerlich hat sie einiges zu bieten. Viele Versicherte wissen nicht genau, welche Beiträge sie in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Dieser Artikel beleuchtet die entscheidenden Aspekte der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer PKV-Beiträge im Jahr 2026.

Infografik: PKV & Steuern 2026: Das können Sie absetzen
Infografik zum Thema: PKV & Steuern 2026: Das können Sie absetzen
Direkt zur optimalen PKV
Kostenlos vergleichen und sparen.
Optimale PKV entdecken

Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit von PKV-Beiträgen

Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Genauer gesagt fallen sie unter die Kategorie der Vorsorgeaufwendungen. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Basisabsicherung und darüber hinausgehenden Leistungen. Der Großteil Ihrer Beiträge, der für die medizinische Grundversorgung anfällt, ist in der Regel voll absetzbar. Die Finanzverwaltung erkennt hierbei die Kosten für notwendige und angemessene Krankenversicherungsleistungen an. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler, die in der PKV versichert sind. Es ist wichtig, die genaue Aufteilung Ihrer Beiträge durch Ihren Versicherer zu prüfen oder sich den entsprechenden Nachweis für das Finanzamt geben zu lassen. Beiträge für Komfortleistungen, die über das Niveau der Basisabsicherung hinausgehen, sind nur unter bestimmten Umständen oder gar nicht absetzbar. Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen spielen hier eine entscheidende Rolle.

Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen und die Basisabsicherung

Für die Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung existiert ein Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Für Arbeitnehmer und Rentner liegt dieser Betrag aktuell bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Innerhalb dieser Höchstgrenzen können Sie die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegepflichtversicherung, die der Basisabsicherung dienen, als sogenannte „Basiskrankenversicherung“ vorrangig geltend machen. Diese Basiskrankenversicherungsbeiträge werden in der Regel vollständig anerkannt und füllen die Höchstgrenzen zügig auf, oft sogar übersteigen sie diese. Das Finanzamt prüft, welcher Anteil Ihrer PKV-Beiträge als Basisabsicherung gilt. Diese vorrangig absetzbaren Beiträge können dazu führen, dass andere sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherungen, steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Höchstgrenze bereits durch die PKV-Beiträge ausgeschöpft ist. Eine genaue Aufschlüsselung der Beiträge erhalten Sie von Ihrem Versicherer.

Zusatztarife und Komfortleistungen: Was ist absetzbar?

Neben der medizinischen Grundversorgung bietet die private Krankenversicherung oft auch zusätzliche Komfortleistungen, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder Heilpraktikerleistungen. Diese Beiträge für Zusatztarife oder erweiterte Leistungen sind steuerlich anders zu bewerten als die Beiträge zur Basisabsicherung. Sie können nur dann als sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro (bzw. 2.800 Euro für Selbstständige) nicht bereits durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist. In der Praxis führt dies oft dazu, dass diese ergänzenden Beiträge steuerlich kaum oder gar nicht mehr zum Tragen kommen, da die hohen Beiträge für die Basisabsicherung die jeweiligen Höchstgrenzen meist schon überschreiten. Es lohnt sich jedoch, alle relevanten Beiträge in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um keine potenziellen Vorteile zu verpassen. Das Finanzamt nimmt die korrekte Zuordnung vor.

Nachweise und weitere wichtige Hinweise für Ihre Steuererklärung

Für die korrekte Angabe Ihrer PKV-Beiträge in der Einkommensteuererklärung benötigen Sie einen Beitragsnachweis von Ihrer Krankenversicherung. Dieser weist in der Regel den absetzbaren Anteil für die Basisabsicherung gesondert aus. Bewahren Sie diesen Nachweis gut auf. Beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer in den meisten Fällen bereits einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer PKV erhalten, der steuerlich ebenfalls berücksichtigt wird. Dieser Zuschuss mindert den Betrag, den Sie selbst tragen und steuerlich absetzen können. Wenn Sie Beiträge für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten, gelten ähnliche Regeln wie für Komfortleistungen der PKV. Auch diese fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann sinnvoll sein, um Ihre persönliche Situation optimal zu bewerten und alle steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient lediglich der allgemeinen Information.

Jetzt Ihre optimale PKV entdecken

Vergleichen Sie passende Tarife in wenigen Minuten – kostenlos, unverbindlich und transparent.

Optimale PKV entdecken

Kostenlos · Unverbindlich · In wenigen Minuten