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13. Juni 2026

PKV und Steuern 2026: Das sollten Sie wissen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet zahlreiche Vorteile, doch auch im Bereich der Steuern hält sie einige interessante Aspekte bereit. Gerade für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze ist es wichtig zu wissen, wie Beiträge zur PKV in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Punkte für das Jahr 2026 auf.

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Die private Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendung

Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie grundsätzlich als Sonderausgaben, genauer gesagt als Vorsorgeaufwendungen, in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dies gilt für den sogenannten „Basisabschnitt“ Ihrer PKV-Beiträge. Der Basisabschnitt deckt Leistungen ab, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Auch wenn Ihre PKV erweiterte Leistungen umfasst, ist es nur der Anteil, der für die Basisabsicherung anfällt, der steuerlich relevant ist. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer können in der Regel nicht gesondert abgesetzt werden, da sie über das Niveau der Basisabsicherung hinausgehen. Es ist ratsam, die Beitragsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung genau zu prüfen, da diese in der Regel den steuerlich absetzbaren Anteil explizit ausweist.

Höchstgrenzen beachten: Was ist absetzbar?

Für Vorsorgeaufwendungen existieren jährliche Höchstgrenzen, die bei der steuerlichen Absetzbarkeit zu beachten sind. Für Arbeitnehmer und Rentner liegt dieser Höchstbetrag in der Regel bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige haben einen höheren Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Jahr. Diese Höchstgrenzen gelten für alle Vorsorgeaufwendungen, also neben den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung auch für Beiträge zur Pflegepflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung und andere private Versicherungen, sofern sie Vorsorgecharakter haben. Da die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung in den meisten Fällen bereits die Höchstgrenze für Arbeitnehmer und Rentner ausschöpfen, haben andere private Versicherungen oft keine weitere steuerliche Auswirkung. Bei Selbstständigen kann der höhere Betrag hingegen noch Raum für weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen lassen.

Beiträge für Angehörige und Kinder

Wenn Sie Beiträge für Ihre privat krankenversicherten Kinder oder mitversicherte Ehepartner zahlen, können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Beiträge für mitversicherte Kinder können Sie als steuerpflichtige Person geltend machen, sofern Sie diese auch tatsächlich tragen. Dies ist im Regelfall der Fall, wenn die Kinder noch nicht eigenständig über ausreichende Einkünfte verfügen. Für den mitversicherten Ehepartner müssen ebenfalls die Beiträge von Ihnen getragen werden, wobei hier die Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auch auf den Ehepartner aufzuteilen, wenn beide steuerlich veranlagt werden. Wichtig ist hier eine korrekte Zuordnung der gezahlten Beiträge, um Fehler bei der Erklärung zu vermeiden und alle steuerlichen Vorteile nutzen zu können.

So optimieren Sie Ihre Steuererklärung mit der PKV

Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung nutzen, sollten Sie einige Punkte beachten. Sammeln Sie alle relevanten Beitragsbescheinigungen Ihrer PKV, da diese wichtige Informationen zu den absetzbaren Anteilen enthalten. Nutzen Sie elektronische Steuerprogramme oder die Unterstützung eines Steuerberaters, um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen. Diese können Ihnen helfen, die richtigen Felder zu identifizieren und die Höchstgrenzen optimal auszuschöpfen. Auch Änderungen in der Gesetzgebung, die eventuell für das Steuerjahr 2026 relevant werden könnten, werden von Experten berücksichtigt. Eine vorausschauende Planung und eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Versicherungsbeiträge sind entscheidend, um am Ende des Jahres keine steuerlichen Vorteile zu verschenken.

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