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01. August 2026

PKV und Steuern 2026: Das können Sie absetzen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur umfassenden Gesundheitsschutz, sondern birgt auch erhebliche steuerliche Vorteile. Es ist wichtig zu wissen, welche Beiträge Sie als Versicherter geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Regelungen für das Steuerjahr 2026 und gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten Aspekte.

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Basisabsicherung der PKV als Vorsorgeaufwendungen

Ein zentraler Punkt bei der steuerlichen Absetzbarkeit der PKV ist die sogenannte Basisabsicherung. Dies umfasst jene Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen und somit als notwendige Vorsorgeaufwendungen gelten. Ihre Beiträge für diese Basisabsicherung können Sie in voller Höhe als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Der Gesetzgeber stellt hierbei sicher, dass die Grundversorgung Ihrer Gesundheit umfassend steuerlich gefördert wird. Ihr PKV-Anbieter weist die Höhe der abzugsfähigen Basisabsicherung in der Regel in der jährlichen Beitragsbescheinigung explizit aus, was Ihnen die Angabe in der Steuererklärung erleichtert. Achten Sie darauf, diese Bescheinigung sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

Zusatzleistungen und Höchstgrenzen im Überblick

Neben der Basisabsicherung können auch Beiträge für bestimmte Zusatzleistungen der PKV steuerlich berücksichtigt werden, jedoch unterliegen diese meist anderen Regelungen und Höchstgrenzen. Während die Basisabsicherung unbegrenzt abzugsfähig ist, fallen weitere Versicherungsleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen – wie beispielsweise für Einzelzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung – unter die allgemeinen Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Für Arbeitnehmer und Rentner liegt diese Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Diese Höchstgrenzen umfassen dabei alle Vorsorgeaufwendungen, also auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Es ist entscheidend, dass die Summe dieser Beiträge die genannten Höchstgrenzen nicht überschreitet, um die volle Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.

Einfluss des Arbeitgeberzuschusses auf die Absetzbarkeit

Für Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, spielt der Arbeitgeberzuschuss eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des steuerlich abzugsfähigen Beitrags. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich in der Regel zur Hälfte an den Beiträgen für Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung, maximal jedoch bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils in der GKV. Dieser Zuschuss mindert den Betrag, den Sie selbst tragen und somit steuerlich geltend machen können. Das bedeutet, dass Sie in Ihrer Steuererklärung nur den tatsächlich von Ihnen selbst entrichteten Anteil der Beiträge ansetzen dürfen. Es ist wichtig, dies bei der Berechnung Ihrer abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen, um keine fehlerhaften Angaben zu machen. Die korrekte Verrechnung des Arbeitgeberzuschusses ist für die genaue Bestimmung Ihrer Steuerlast unerlässlich.

Wichtige Hinweise und Empfehlungen für die Steuererklärung 2026

Um die steuerlichen Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung optimal zu nutzen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Beitragsbescheinigungen sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Daten korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Achten Sie insbesondere auf die separate Ausweisung der Beiträge zur Basisabsicherung. Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich der Abzugsfähigkeit einzelner Positionen haben, kann es ratsam sein, den Rat eines Steuerberaters einzuholen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die maximal möglichen Abzüge geltend zu machen. Bedenken Sie, dass die hier gegebenen Informationen allgemeiner Natur sind und keine Steuerberatung darstellen. Die Steuergesetze können komplex sein und sich ändern, daher ist eine individuelle Prüfung stets empfehlenswert, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihr Recht auf Steuerersparnis voll auszuschöpfen.

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