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03. Juli 2026

PKV und Steuern 2026: Das müssen Sie wissen!

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur umfassende Gesundheitsleistungen, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Eine korrekte Deklaration der Beiträge in Ihrer Steuererklärung ist dabei essenziell, um diese Potenziale voll auszuschöpfen. Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte Sie im Jahr 2026 besonders beachten sollten.

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Basisabsicherung und Sonderausgabenabzug

Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Hierbei wird zwischen dem Basisversicherungsschutz und darüber hinausgehenden Leistungen unterschieden. Der Anteil für die medizinische Grundversorgung, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht, kann in voller Höhe als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. Dies betrifft in der Regel die Basistarife Ihrer PKV. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gesetzgeber hierbei eine Obergrenze für Vorsorgeaufwendungen festlegt, die jedoch in vielen Fällen durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht erreicht wird. Ihr Versicherer stellt Ihnen jährlich eine Bescheinigung aus, die den abzugsfähigen Anteil Ihrer Beiträge detailliert ausweist. Diese sollten Sie sorgfältig für Ihre Steuererklärung aufbewahren.

Zusatzleistungen und ihre steuerliche Behandlung

Neben dem Basisversicherungsschutz beinhaltet die private Krankenversicherung oft auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel für Zahnersatz, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung. Diese über den GKV-Standard hinausgehenden Beiträge können ebenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig sein, jedoch nur, wenn die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht durch andere Versicherungen (z.B. Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung) ausgeschöpft ist. Für Angestellte liegt diese Grenze aktuell bei deutlich niedrigeren Beträgen als für Selbstständige. Ein eventuell entstandener Überschuss bei den Basiskrankenversicherungsbeiträgen kann nicht auf die Zusatzleistungen übertragen werden. Es empfiehlt sich daher, die Aufteilung der Beiträge in Ihrer Beitragsbescheinigung genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Beiträge für Selbstständige und Arbeitnehmer

Selbstständige profitieren in der Regel stärker von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der PKV-Beiträge als Arbeitnehmer, da für sie höhere Abzugsgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten. Für Arbeitnehmer sind die abzugsfähigen Beiträge oft bereits durch die gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen (wie etwa die Arbeitslosenversicherung) ausgeschöpft, sodass die zusätzlichen PKV-Beiträge für die höherwertigen Leistungen steuerlich kaum noch zum Tragen kommen. Es ist jedoch immer ratsam, die tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall zu prüfen. Ihr Arbeitgeberanteil zur PKV wird ebenfalls im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt und reduziert somit Ihre monatliche Steuerlast, was sich positiv auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt.

Wichtige Hinweise für Ihre Steuererklärung 2026

Für eine korrekte Angabe in Ihrer Steuererklärung 2026 ist die „Bescheinigung für den Sonderausgabenabzug der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung oder Pflegepflichtversicherung“ Ihres Versicherers unerlässlich. Diese Bescheinigung enthält alle relevanten Daten, die Sie in den entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen müssen. Achten Sie darauf, alle Angaben vollständig und korrekt zu übertragen, um Rückfragen vom Finanzamt zu vermeiden. Eine frühzeitige Einreichung Ihrer Steuererklärung oder die Nutzung eines Steuerberaters kann Ihnen helfen, eventuelle Unklarheiten zu beseitigen und die steuerlichen Vorteile Ihrer privaten Krankenversicherung optimal zu nutzen. Beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung leisten und die hier gegebenen Informationen allgemeiner Natur sind. Bei konkreten Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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