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21. September 2026

PKV & Steuern 2026: Beiträge richtig absetzen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet nicht nur flexible Leistungen und umfassenden Schutz, sondern auch interessante steuerliche Vorteile. Viele Versicherte wissen nicht, wie sie ihre Beiträge optimal in der Steuererklärung geltend machen können. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre Steuerlast zu senken.

Infografik: PKV & Steuern 2026: Beiträge richtig absetzen
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Die Bedeutung der Vorsorgeaufwendungen

In Deutschland werden Ausgaben für die private Kranken- und Pflegeversicherung als sogenannte Vorsorgeaufwendungen vom Finanzamt anerkannt. Diese können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die steuerliche Berücksichtigung dieser Beiträge ist ein wichtiger Aspekt, der die finanzielle Attraktivität der PKV zusätzlich unterstreicht. Es ist entscheidend zu verstehen, dass nicht alle Beiträge in vollem Umfang abzugsfähig sind. Das Finanzamt unterscheidet hier genau, welche Anteile Ihrer Beiträge berücksichtigt werden können und welche nicht. Eine korrekte Angabe in der Steuererklärung ist daher unerlässlich, um die vollen Vorteile nutzen zu können.

Der absetzbare Basistarifanteil

Ein zentraler Punkt bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist der sogenannte Basistarifanteil Ihrer PKV-Beiträge. Dieser Anteil, der die Kosten für einen Leistungsumfang abdeckt, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist, ist unbegrenzt als Sonderausgabe abzugsfähig. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Absicherung Ihrer Grundversorgung vollständig von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Über diesen Basistarifanteil hinausgehende Leistungen, wie beispielsweise für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zahnersatz, werden gesondert betrachtet. Ihr Versicherungsunternehmen weist den absetzbaren Anteil in der Regel jährlich in einer speziellen Bescheinigung für das Finanzamt aus. Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf, da sie ein wichtiges Dokument für Ihre Steuererklärung darstellt.

Weitere absetzbare Leistungen und Höchstgrenzen

Neben dem Basistarifanteil können auch Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung vollständig als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Für die darüber hinausgehenden Komfortleistungen Ihrer privaten Krankenversicherung, also Leistungen, die über den Basisschutz hinausgehen, gibt es jedoch Höchstgrenzen. Die insgesamt abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind auf bestimmte jährliche Höchstbeträge begrenzt, die je nach beruflicher Situation (Arbeitnehmer, Selbstständige) variieren können. Für Arbeitnehmer liegt diese Grenze oft bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Diese Höchstbeträge können durch die unbegrenzt absetzbaren Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung schnell ausgeschöpft oder sogar überschritten werden. Eine individuelle Prüfung ist hier ratsam.

Wichtige Hinweise für Ihre Steuererklärung 2026

Für die Steuererklärung des Jahres 2026, die Sie in der Regel im Jahr 2027 abgeben, benötigen Sie die Beitragsbescheinigung Ihres PKV-Unternehmens. Diese wird Ihnen automatisch zugesandt oder ist in Ihrem Online-Kundenportal verfügbar. Tragen Sie die entsprechenden Werte korrekt in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung ein. Eine detaillierte Aufstellung der abzugsfähigen Beiträge hilft dem Finanzamt bei der Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Steuerberatung darstellt. Bei komplexen Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen stets, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um Ihre individuelle Situation optimal zu klären. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Steuervorteile bestmöglich nutzen.

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